Landhotel & Restaurant Possendorf
Maik Lorber
Im Dorfe 4
99428 Weimar OT Possendorf
Tel.: 03643 496350
Mobil 0160 96892831
Steuernummer: 162/246/12730
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Landhotel & Restaurant Possendorf
Im Dorfe 4, 99428 Weimar OT Possendorf
Telefon: 03643 496350, mobil: 0160 96892831
Ust-IdNr.: DE255836005
nachstehende „Hotel“ genannt
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie für alle dem Gast
erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn Sie zwischen dem Hotel und dem
Gast individuell vereinbart wurden.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zu sande, in dem der Gast einen Antrag abgibt
(Buchungsanfrage), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine
Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Buchung erfolgt schriftlich.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Ausdrücklich verbindliche Buchungen können auf Betreiben des Vermieters vereinbart
werden, wenn beispielsweiser mehrere Buchungsanfragen auf ein Zimmer bestehen. Aus
diesem Grund muss dem Vermieter durch Bekanntgabe eine Mobilfunk-Rufnummer oder eine
Mailadresse die Kontaktaufnahme ermöglicht werden. Reagiert ein Gast auf mindestens 3
Versuche der Kontaktaufnahme nicht innerhalb von 1 Tag nach dem letzten Versuch, verliert
er den Anspruch auf Bereitstellung des Zimmers.
3 Preise und Leistungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise dem Hotel zu zahlen.
Dies gilt auch für die vom Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen dem
Hotel gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können durch das Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, in der Belegung der Zimmer und der Leistung des Hotels
oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Siehe Punkt 4.4
3.5 Die Preise können durch das Hotel geändert werden, wenn sich die Standartpreise des Hotels
verändern und ein Zeitraum von mehr als 5 Monaten bis zum Reiseantritt besteht.
Preisänderungen werden dem Gast unverzüglich in geeigneter Weise zur Kenntnis gegeben.
Dem Gast steht dann ein Rücktritt von der Buchung frei.
3.6 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein,
wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
Zahlung leistet; die gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist nur, wenn auf diesen
Folgen, in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, gegenüber Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu
berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basissatz. Dem
Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung
nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 € erheben.
3.7 Alle Leistungen des Hotels sind spätestens bei Abreise in bar oder EC Cash zu zahlen. Ist
abzusehen, dass der Gast früher als 6 Uhr abreist, ist er verpflichtet, die Rechnung bis
spätestens 20 Uhr des Vortages zu begleichen. Ein Aufenthalt gegen Rechnung ist nach
vorheriger Vereinbarung und schriftlicher Kostenübernahmezusage möglich.
4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stornierungen, Rücktritt des Gastes
4.1 Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Ein
Zimmer ist verbindlich gebucht, wenn es vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw.
bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder
Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere
telefonischer Buchung zu Stande. Unabhängig vom Buchungszeitpunkt schuldet der Gast den
Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendung.
4.2 In positiver Abweichung bietet das Hotel dem Gast folgende Möglichkeiten zum
Vertragsrücktritt:
Stornierung oder Verkürzung des Aufenthaltes eines Zimmers
• Anzeige der Nichtanreise bis 18 Uhr des Vortages der Anreise: kostenfrei
• Anzeige der Nichtanreise bis 18 Uhr des Anreisetages: 75% des
Übernachtungspreises.
• Bei Nichtanreise bis 18 Uhr: 100% des vereinbarten Reisepreises der 1 Nacht, 75%
des Übernachtungspreises der Folgenächte.
4.3 Das Frühstück für den Folgetag kann bis 20 Uhr des Vortages folgenlos abbestellt werden.
Vereinbarte und nicht abbestellte Frühstücke werden in voller Höhe berechnet.
4.4 Bei Gruppenbuchungen und Langzeitraten gelten abweichend individuelle
Stornierungsbedingungen.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2
eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Fristen vom
Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern
vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt Ziffer
2.3.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen
einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht
insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere durch das Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der
Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Bei Verstoß gegen Nichtraucherregeln wird der Vertrag sofort gekündigt, der
entstandene Schaden, wie Nichtvermietbarkeit, Reinigung und ggf. Renovierung wird in
Rechnung gestellt.
5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes aus
Schadenersatz.
6 An und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das
Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16 Uhr, abweichend Sonntag, Feiertag und
Donnerstag, des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat kein Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20 Uhr, abweichend Sonntag, Feiertag,
Donnerstag, des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach
20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
Das Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Dem Hotel steht darüber hinaus der
vereinbarte Reisepreis aus 4.2 zu.
6.4 Am vereinbarten Anreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 11 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Für eine Nutzung des Zimmers bis 13 Uhr werden 50 % und ab 16 Uhr
100 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.
7 Haftung
7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leichte fahrlässige
Verletzung wesentlicher vertragspflichten ist jedoch aus den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der
Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendung.
7.3 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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